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Umsatzsteuerpflicht

Notwendige Initiativen und Maßnahmen
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Datum:
22. Okt. 2021
Von:
Gerd Klasen

Beurteilung der steuerechtlichen Situation und Hilfsmittel

Die rechtssichere Umsetzung der sich aus der Umsatzsteuerpflicht ergebenden Vorgaben bedarf es großer Anstrengungen aller Beteiligter. 

Ein erster Schritt für den Kirchenvorstand ist die Gesamtbeurteilung der steuerrechtlichen Situation der Kirchengemeinde in Zusammenarbeit mit der Regionalrendantur. Hierzu sind verschiedene Hlfmittel vorhanden, die vom Generalvikariat zur Verfügung gestellt werden. Gemeinsam mit der Regionalrendantur können Kirchenvorstände diese nutzen um eine Beurteilung vornehmen zu lassen und die weiteren Schritte abzustimmen. Die Rendantur bietet Unterstützung zu allgemeinen und organisatorischen Fragestellungen an. 

- Hilfestellung zur Lösungsfindung bei allgemeinen und organisatorischen Fragestellungen der Mandanten
- Umsatzsteuer-Voranmeldung
- Begleitung der Mandanten bei der Voranmeldung

Die Beantwortung von Einzelfällen außerhalb allgemeiner und organisatorischer Fragen darf aus rechtlichen Gründen nur durch einen Steuerberater erfolgen. Allgemeine und organisatorische Fragen nehmen wir gerne per E-Mail an: Steuer-rrw@erzbistum-koeln.de