Der Verband der Kath. Kirchengemeinden im Kreisdekanat Rhein-Kreis Neuss (Gemeindeverband) nimmt Aufgaben der einzelnen Kirchengemeinden in zentraler Auftragsverwaltung war. Zu diesen Aufgaben gehört die Unterstützung der Kirchenvorstände in der Vermögensverwaltung und die Verwaltungsträgerschaft der Kindertagesstätten.
Der Verband ist wie die Kirchengemeinden eine öffentlich-rechtliche Körperschaft und kann als juristische Person genau wie diese am Rechtsverkehr teilnehmen.
Das vertretungsberechtigte Organ des Gemeindeverbandes ist die Verbandsvertretung. Sie besteht aus dem Vorsitzenden und je zwei gewählten Mitgliedern der Kirchenvorstände im Kreisdekanat Rhein-Kreis Neuss.
Der Gemeindeverband ist auf überörtlicher Ebene in die unmittelbare Kirchenverwaltung mit ihrem Haushalts- und Finanzierungssystem einbezogen und wie die Kirchengemeinden der Rechts- und Verwaltungsaufsicht der Bischöflichen Behörde unterstellt. Er kann daher nicht nur als Träger überörtlicher Aufgaben der verbandsangehörigen Gemeinden im Bildungswesen und im sozialcaritativen Bereich, sondern auch als kirchliche Zentralverwaltung dienen, indem er den angeschlossenen Gemeinden und anderen ihm zugeordneten kirchlichen Einrichtungen mit überpfarrlichem Charakter bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen besonders im Bereich des Kassen- und Rechnungswesens Hilfe anbietet und Personen mit überörtlichem kirchlichem Auftrag anstellt.
Der Gemeindeverband wird durch die Bischöfliche Behörde errichtet, die auch seine Rechte und Pflichten bestimmt. Sie bedarf dazu der Genehmigung des Staates und der Zustimmung der beteiligten Kirchenvorstände.
Verbandsgremien
Der Gemeindeverband als juristische Person benötigt ein Organ, durch das er seine Entscheidung treffen, seinen Willen äußern, sich vertraglich verpflichten und vertragliche Forderungen begründen kann. Organ des Gemeindeverbandes ist die Verbandsvertretung.
Sie kann ihr Verwaltungs und Vertretungsrecht weitgehend an einen aus mehreren Mitgliedern gebildeten Ausschuss (Verbandsausschuss) durch Vollmacht delegieren. Ggfs. können auch verschiedene Ausschüsse gebildet werden.
So hat der Gemeindeverband neben dem Verbandsausschuss auch einen Rendanturausschuss, in dessen Zuständigkeit die Belange der Regionalrendantur West liegen.